Sicherheits- und Parcoursregeln

§ 1 Schießen
a) Die Sicherheit und Unversehrtheit aller auf dem Bogengelände befindlichen Menschen und Tiere hat oberste Priorität. Ein Bogen darf deshalb weder bei eingenocktem Pfeil noch sonst im ausgezogenen Zustand auf Menschen oder Tiere gerichtet werden. Auch scherzhafte Andeutungen in dieser Richtung sind zu unterlassen und können zum Platzverweis führen.

b) Auf Pflanzen allgemein, insbesondere auf lebende Bäume darf nicht bewusst geschossen werden. Die Ziele sind immer so zu wählen, dass Treffer an lebenden Bäumen vermieden werden.

c) Vor dem Einnocken eines Pfeils ist immer sicherzustellen, dass das Schussfeld frei ist! D.h. es darf nie unkontrolliert in den Wald oder über Wege geschossen werden, ohne dass das Schussfeld einzusehen ist. Dazu gehört auch, dass Mitschützen und andere Personen (auch Tiere) sich unbedingt hinter der Abschusslinie bzw. hinter dem Abschusspflock befinden müssen!

d) Es darf nie in Richtung eines Hügels geschossen werden, wenn Gefahr besteht, darüber hinauszuschießen! Das Schussfeld ist in diesem Fall nicht einsehbar!

e) Beim Ziehen der Pfeile aus dem Ziel ist darauf zu achten, dass niemand direkt hinter einem steht. Ein Pfeil löst sich in der Regel ruckartig aus dem Ziel und kann dann mit der Nocke hinter einem Stehende verletzen.

f) Pfeile die angebrochen sind oder andere Beschädigungen am Schaft aufweisen, dürfen nicht mehr geschossen werden! Sie müssen entweder sachgerecht repariert werden oder gehören in die Mülltonne.

g) Bei mutwilliger Wild- und Forstbeschädigung oder –zerstörung wird eine polizeiliche Verfolgung zwingend erforderlich.

§ 2 Parcours
a) Der Parcoursverlauf ist durch Holztafeln gekennzeichnet, die einen Rundweg um das Gelände markieren. Während des Schießbetriebs sind Abkürzungen von diesem Rundweg nicht gestattet. Besonders am Schießbetrieb teilnehmende Kinder sind hierauf immer wieder aufmerksam zu machen.

b) Im Wald sind die Abschusspositionen durch rote Pflöcke markiert. Diese Pflöcke geben die Maximaldistanz sowie die Schießrichtung an. Einsteiger, Kinder, Jugendliche und jeder der möchte, darf gerne in der Linie vom Pflock zum Ziel nach vorne gehen.

c) Wenn mehrere Gruppen gleichzeitig den Parcours nutzen, müssen diese sich für das Pfeile holen gegebenenfalls untereinander verständigen. Eine ausgepflockte Schießsituation bedeutet nicht automatisch, dass man von ihr aus jederzeit gefahrlos seine Pfeile holen bzw. jederzeit schießen kann, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Der Pfeilsuchende hat seinen Bogen daher direkt am 3-D-Tier abzustellen, so dass nachfolgende Schützen auf ihn aufmerksam gemacht werden.

§ 3 Zeiten
Der Parcours darf die ganze Woche über genutzt werden. Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Beginn der Nutzung: ab 9.00 Uhr (keine Ausnahmen möglich!) bis zum Einsetzen der Dämmerung.

§ 4 Sonstiges
a) Jegliche Art von Jagdspitzen mit Schneidwirkung sowie anderweitige Sonderspitzen dürfen nicht verwendet werden. Schüsse mit höherer Geräuschentwicklung wie z.B. das Schießen von Heulspitzen sind nicht erlaubt

b) Im Wald herrscht absolutes Rauchverbot, und Alkoholverbot. Für die Entsorgung seines Mülls ist jeder selbst zuständig. Es stehen keine Müllbehälter zur Verfügung.

c) Es dürfen aus sicherheitstechnischen Gründen nur Personen auf den Parcours, die mit dem
Umgang von Pfeil und Bogen sowie den Sicherheits- und Parcoursregeln vertraut sind.

d) Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen (mit Bogen- und Parcourserfahrung) auf den Parcours.

e) Hunde sind an der Leine zu führen.

f) Jeder Schütze haftet für seinen Schuss selbst!